SPD Staufen

Haushaltsplan 2023 der Stadt Staufen: solides Haushalten statt „populistisches Geschwätz“

Veröffentlicht am 26.12.2022 in Aktuelles

Die SPD Gemeinderatsfraktion stimmt der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2023 der Stadt Staufen zu.

 

In seiner Rede im Staufener Gemeinderat am 21. Dezember 2022 zum Haushalt der Stadt Staufen und zu den Finanzplänen der städtischen Eigenbetriebe für das Jahr 2023 hob der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Thomas Mengel, die Solidität des Haushalts und die ausreichende Finanzierung aller wichtigen Bereiche von Infrastruktur bis Wohnungspolitik hervor. Fast 23 Millionen Euros umfasse der Ergebnishaushalt. Er enthalte“ neben den Einnahmen und Ausgaben von Staufen“ auch die im Jahre 2023 geplanten Investitionen für das Bürgerhaus mit Mediathek in Höhe von € 2 Mill.

Die finanzielle Lage der Stadt Staufen sei grundsolide, sodass 2023 genauso wenig Schulden gemacht würden wie es seit 2019 der Fall gewesen sein. Nicht nur schuldenfrei sei die Stadt, es sei auch gelungen, Rücklagen von mehr als € 8 Mill. zu bilden.

Thomas Mengel betonte die Attraktivität von Staufen bei den Bürgerinnen und Bürgern mit einer stetig steigenden Einwohnerzahl und einer wachsenden Anzahl von Gewerbebetrieben. Diese Attraktivität müsse auch in Zukunft gesichert sein,  sie sei aber kein Selbstläufer. So sei der Bau eines Bürgerhauses mit Mediathek ein Meilenstein für die Zukunft der Stadt. Wir hier kleinkariert dieses Projekt in der geplanten Form, wie von der Mehrheit der Gemeindemitglieder im Sommer verabschiedet, ablehne, betreibe nicht nur Polemik und Populismus, er schade auch den Finanzen der Gemeinde: denn die schon geleistete Bezahlung von € 2Mill. für Rechnungen  erbrachter Leistungen für das Bürgerhaus mit Mediathek seien dann verloren. Diese Tatsache sollte bei dem Bürgerentscheid am 22. Januar 2023 bedacht werden.

Nach dem Dank an die städtische Verwaltung für die geleistete Arbeit und an die Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates stimmte Thomas Mengel für die SPD-Fraktion dem vorliegenden Haushaltsentwurf zu.

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